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Steuerkanzlei mit Schwerpunkt Ärzt:innen: so zeigen Sie die Spezialisierung auf Ihrer Website

Ärzt:innen sind anspruchsvolle Mandant:innen mit eigenen steuerlichen Fragen. Wie Kanzleien diesen Schwerpunkt auf ihrer Website sachlich zeigen, ohne gegen das Berufsrecht zu verstoßen.

Viele Steuerkanzleien in Österreich betreuen Ärzt:innen, manche haben daraus einen echten Schwerpunkt gemacht. Auf der eigenen Website ist davon oft wenig zu sehen. Dort stehen dann allgemeine Leistungen wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Lohnverrechnung, die für jede Branche gleich klingen. Für eine Ärztin, die gerade ihre Niederlassung plant, ist so eine Seite kaum von hundert anderen zu unterscheiden.

Dabei suchen gerade Ärzt:innen gezielt nach Beratung, die ihre Situation kennt. Wer diesen Schwerpunkt hat, sollte ihn auch zeigen. Wie das sachlich und im Rahmen des Berufsrechts gelingt, erklären wir in diesem Beitrag.

Warum Ärzt:innen eigene Fragen mitbringen

Die steuerliche Situation von Ärzt:innen hat einige Besonderheiten. Ein gutes Beispiel ist die Umsatzsteuer. Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei. Das klingt zunächst einfach, wirft aber in der Praxis Fragen auf, etwa zur Abgrenzung von Leistungen, die keine Heilbehandlung sind, oder zum fehlenden Vorsteuerabzug bei größeren Investitionen in die Ordination.

Dazu kommen Entscheidungen, die weit über die Steuer hinausgehen. Kassenvertrag oder Wahlarztpraxis, Einzelordination oder Gruppenpraxis, Gründung oder Übernahme, Finanzierung und Personal. Wie eng diese Themen zusammenhängen, zeigt ein Blick in die Niederlassungsseminare der Ärztekammern. Beim Niederlassungsseminar der Ärztekammer für Niederösterreich etwa stehen die steuerlichen Aspekte der Niederlassung gleichberechtigt neben Honorargestaltung, Recht und Versicherungen auf dem Programm.

Für Kanzleien heißt das, dass Ärzt:innen auf der Website nicht nur eine Leistungsliste suchen. Sie wollen erkennen, ob eine Kanzlei ihre Ausgangslage versteht.

Eine eigene Schwerpunktseite statt einer Zeile in der Leistungsliste

Der wirksamste Schritt ist eine eigene Seite für den Schwerpunkt. Eine Seite mit dem Titel „Steuerberatung für Ärzt:innen“ beantwortet die Fragen dieser Zielgruppe gebündelt und gibt Suchmaschinen ein klares Signal, wofür die Kanzlei steht. Wie das im Zusammenspiel mit der übrigen Website funktioniert, beschreiben wir auf unserer Seite zu SEO für Steuerberater:innen.

Inhaltlich trägt eine solche Seite dann, wenn sie konkrete Anlässe aufgreift. Die Gründung oder Übernahme einer Ordination, der Wechsel vom Spital in die Niederlassung, die Gruppenpraxis oder Primärversorgungseinheit und die Praxisübergabe sind typische Momente, in denen Ärzt:innen eine Kanzlei suchen. Wer zu jedem dieser Anlässe kurz erklärt, wie die Zusammenarbeit abläuft und welche Unterlagen gebraucht werden, wirkt kompetent, ohne etwas zu versprechen.

Sachlich bleiben, auch beim Schwerpunkt

Ein Schwerpunkt darf auf der Website genannt werden. Wichtig ist, dass er stimmt und sachlich formuliert ist. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen legt in ihren Richtlinien fest, wie sich Kanzleien nach außen darstellen dürfen. Aussagen wie „die führende Kanzlei für Ärzte“ oder garantierte Steuerersparnisse haben dort keinen Platz. Eine nüchterne Beschreibung wie „Wir betreuen seit vielen Jahren Ordinationen in Wien und Niederösterreich“ ist dagegen unproblematisch, sofern sie zutrifft. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Kanzleihomepage und Werberecht.

Besondere Vorsicht gilt bei Referenzen. Steuerberater:innen sind nach § 80 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Namen von Ordinationen gehören deshalb nur mit ausdrücklicher Zustimmung auf die Website. Oft reicht es ohnehin, die Art der Mandate zu beschreiben, also etwa Allgemeinmedizin, Fachordinationen oder Gruppenpraxen.

Ärzt:innen kennen gute Websites aus der eigenen Praxis

Ein Punkt wird oft unterschätzt. Viele Ärzt:innen beschäftigen sich bei der Gründung intensiv mit ihrer eigenen Praxiswebsite, mit Terminbuchung, Datenschutz und den Werberegeln ihres eigenen Berufs. Sie haben dadurch ein recht klares Bild davon, wie eine seriöse Website in einem Vertrauensberuf aussieht, und legen denselben Maßstab an ihre Kanzlei an.

Wie Ordinationen selbst online auftreten, zeigt unser Schwesterangebot Ordion, das Websites für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen in Österreich entwickelt. Ordion und Taxeon werden beide von der ZFA s. r. o. betrieben und folgen denselben Grundsätzen. Für Kanzleien mit ärztlichen Mandant:innen kann der Fahrplan für die erste Ordinationswebsite eine nützliche Empfehlung an Gründer:innen sein, weil er zeigt, was zum Eröffnungstag online stehen sollte.

Umgekehrt lohnt es sich für Kanzleien, die Fragen ihrer ärztlichen Mandant:innen in eigenen Fachbeiträgen aufzugreifen. Ein Beitrag zur Umsatzsteuer in der Ordination oder zu den steuerlichen Schritten der Niederlassung beantwortet genau das, wonach Ärzt:innen suchen, und wird zunehmend auch von KI-gestützten Suchsystemen aufgegriffen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag Von KI-Suchen empfohlen werden.

Das Erstgespräch einfach buchbar machen

Ärzt:innen haben wenig Zeit, und ihre Arbeitstage sind durch Ordinationszeiten fest strukturiert. Ein Erstgespräch, das sich ohne Telefonat direkt auf der Website buchen lässt, nimmt eine echte Hürde weg. Wenn dabei klar ist, wie lange das Gespräch dauert, ob es vor Ort oder per Video stattfindet und welche Unterlagen sinnvoll sind, beginnt die Zusammenarbeit gut vorbereitet. Wie sich eine Terminbuchung sauber in die Kanzleiwebsite einbinden lässt, zeigen wir auf unserer Seite zur Onlineterminbuchung auf der Kanzleiwebsite.

Fazit

Ein Schwerpunkt auf Ärzt:innen ist für eine Steuerkanzlei ein echter Vorteil, wenn er auf der Website erkennbar ist. Eine eigene Schwerpunktseite, sachliche Beschreibungen typischer Anlässe, ein sorgfältiger Umgang mit Referenzen und ein einfach buchbares Erstgespräch reichen oft schon aus, um sich deutlich von allgemeinen Kanzleiseiten abzuheben.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Kanzleiwebsite bei diesen Punkten heute abschneidet, zeigt Ihnen unser kostenloser Website-Check in wenigen Minuten, wo die größten Hebel liegen.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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