Arbeitsplatz mit Laptop und Bildschirm auf einem hellen Schreibtisch

Kanzleimarketing für Steuerberater:innen in Österreich

Kanzleimarketing aus einem Guss statt aus Einzelmaßnahmen.

Website, lokale Sichtbarkeit, Terminwege für Erstgespräche und der Umgang mit Bewertungen greifen ineinander – geordnet nach einer nachvollziehbaren Reihenfolge und im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und des WTBG 2017, nicht als Sammlung einzelner Maßnahmen.

Ausgangslage

Warum einzelne Maßnahmen für sich genommen verpuffen

In vielen Kanzleien ist der öffentliche Auftritt über Jahre in Einzelteilen gewachsen: eine Website aus einem früheren Relaunch, ein Eintrag im Google-Unternehmensprofil, ein Kontaktformular, dazu Einträge in Verzeichnissen wie dem WKO Firmen A-Z, firmenabc.at oder herold.at, die niemand mehr aktuell hält. Jedes Teil ist für sich nachvollziehbar entstanden. Zusammen ergeben sie selten ein Bild, das beim ersten Kontakt trägt.

Der Bruch zeigt sich fast immer an den Übergängen: Das Unternehmensprofil nennt andere Öffnungszeiten als die Website, das Leistungsverzeichnis endet ohne erkennbaren nächsten Schritt, der Weg zum Erstgespräch führt auf ein Formular, das am Telefon schwer zu erklären ist. Wer an dieser Stelle eine einzelne Maßnahme nachbessert, verschiebt den Bruch meist nur an eine andere Stelle.

Diese Seite ordnet ein, wie Taxeon die vier Bausteine gemeinsam behandelt und setzt dabei auf einer individuell entwickelten Kanzleiwebsite auf.

Berufsrechtlicher Rahmen

Das Berufsrecht ist die Leitplanke, nicht die Bremse

Für Steuerberater:innen in Österreich geben das WTBG 2017 und die Richtlinien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) den Rahmen für die eigene Außendarstellung vor: Information über Leistungsschwerpunkte, Spezialgebiete und Qualifikationen ist zulässig, solange sie wahr, sachlich und nachprüfbar bleibt. Vergleichende Werbung und reißerische Anpreisung gehören nicht dazu. Was das für die Kanzleiwebsite konkret bedeutet, erklärt der Beitrag Steuerberater-Homepage & Werberecht.

Taxeon arbeitet innerhalb dieses Rahmens und leistet dabei keine Rechtsberatung: Die berufsrechtliche Beurteilung und die Freigabe der Texte bleiben bei der Kanzlei.

Vier Bausteine

Die vier Bausteine und ihre Zuständigkeiten

  • 01

    Website als Fundament

    Taxeon entwickelt Struktur, Gestaltung und technische Umsetzung so, dass Leistungen und Spezialgebiete schnell auffindbar sind und jeder Abschnitt einen erkennbaren nächsten Schritt hat. In der Kanzlei bleiben die fachliche Freigabe der Inhalte und die Entscheidung über das Leistungsspektrum.

  • 02

    Lokale Sichtbarkeit

    Taxeon ordnet die Angaben zur Kanzlei über Website, Google-Unternehmensprofil und relevante Verzeichnisse hinweg und legt eine einheitliche Schreibweise fest. In der Kanzlei bleiben der Zugang zum Profil und die Meldung von Änderungen an Zeiten, Team oder Leistungen.

  • 03

    Terminwege für Erstgespräche

    Taxeon bindet den bestehenden oder gewünschten Buchungsweg für Erstgespräche anbieterunabhängig ein und prüft ihn auf Mobilgeräten und am Desktop.

  • 04

    Umgang mit Bewertungen

    Taxeon bildet einen sachlichen Umgang mit Mandant:innen-Bewertungen auf den relevanten Plattformen ab, ohne die berufliche Verschwiegenheitspflicht zu berühren.

Lokale Sichtbarkeit

Lokale Sichtbarkeit beginnt bei konsistenten Angaben

Wer eine Kanzlei sucht, gleicht innerhalb weniger Sekunden ab: Stimmen die Öffnungszeiten, ist die Adresse eindeutig, passen die genannten Leistungsschwerpunkte zu dem, was auf der Website steht. Widersprüche zwischen Unternehmensprofil, Website und Verzeichnissen führen seltener zu einer bewussten Entscheidung gegen die Kanzlei als zu einem stillen Abbruch der Suche.

Deshalb steht am Anfang keine Maßnahmenliste, sondern eine Bestandsaufnahme der Angaben: Name, Adresse, Erreichbarkeit, Zeiten, Leistungsschwerpunkte, Fotos, Kategorien. Aus dieser Aufnahme entsteht eine verbindliche Schreibweise, die anschließend überall gleich verwendet wird. Wie das Google-Unternehmensprofil dabei hilft, zeigt der Beitrag zu lokalem SEO für Steuerkanzleien; wie sich Bewertungen sachlich einholen und beantworten lassen, der Beitrag zu Google-Bewertungen für die Kanzlei.

Ortsbezogene Inhalte gehören dorthin, wo sie inhaltlich hingehören: Für Kanzleien in der Bundeshauptstadt bündelt die Seite für Wien diese Einordnung. Diese Seite bleibt bewusst ortsunabhängig, damit sich beide Seiten nicht gegenseitig überlagern.

Terminwege

Der Weg zum Erstgespräch ist Teil des Auftritts, nicht sein Anhang

Taxeon bindet die bestehende oder gewünschte Lösung anbieterunabhängig in die Kanzleiwebsite ein und prüft den Weg vom ersten Kontakt bis zur Bestätigung ohne Medienbruch. Welche Anliegen online anfragbar sein sollen und welche weiterhin telefonisch geklärt werden, entscheidet die Kanzlei – diese Entscheidung ist Teil des Konzepts und keine technische Nebensache. Worauf es bei der Einführung ankommt, ordnet der Beitrag Online-Terminbuchung für die Steuerkanzlei einführen ein.

Ablauf

In vier Schritten von Einzelteilen zu einem Ganzen

Am Anfang steht keine Maßnahmenliste, sondern eine nachvollziehbare Einordnung Ihrer Ausgangslage.

  • 01

    Bestand aufnehmen

    Website, Unternehmensprofil, Verzeichniseinträge, Terminweg und der bisherige Umgang mit Bewertungen werden gemeinsam durchgesehen. Ergebnis: eine Übersicht aller vorhandenen Elemente und der Stellen, an denen sie auseinanderlaufen.

  • 02

    Rahmen und Ziele klären

    Wir halten fest, was die Kanzlei öffentlich sagen möchte, was der berufsrechtliche Rahmen zulässt und wer die Texte freigibt.

  • 03

    Bausteine umsetzen

    Die vereinbarten Bausteine werden umgesetzt, geprüft und übergeben.

  • 04

    Pflege-Rhythmus festlegen

    Danach wird festgelegt, in welchem Rhythmus die Angaben überprüft werden. Ergebnis: ein abgenommener Stand und ein festgelegter Rhythmus für die Pflege.

Abgrenzung

Was diese Leistung ausdrücklich nicht umfasst

Transparenz gehört zur Leistung: Die folgenden Punkte grenzen ab, was Taxeon nicht zusagt und was gesondert vereinbart oder anderweitig beauftragt wird.

  • 01

    Keine Zusage zu Suchpositionen

    Eine bestimmte Position in den Suchergebnissen oder ein bestimmtes Anfrageaufkommen wird nicht zugesagt – weder direkt noch über einen Zeitraum formuliert.

  • 02

    Keine Betreuung von Werbeanzeigen

    Bezahlte Anzeigen werden weder eingerichtet noch laufend betreut. Die beschriebene Arbeit setzt auf den eigenen Kanälen der Kanzlei auf und kommt ohne Anzeigenbudget aus.

  • 03

    Keine Social-Media-Redaktion

    Das fortlaufende Bespielen sozialer Netzwerke, Redaktionspläne und Community-Betreuung gehören nicht zum Umfang. Wenn ein Profil vorhanden ist, wird es in der Bestandsaufnahme berücksichtigt.

  • 04

    Keine Rechtsberatung

    Aussagen zum Berufsrecht und zum Datenschutz betreffen die Umsetzung und die freigegebenen Texte. Die berufsrechtliche Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei und ihren Berater:innen.

FAQ

Häufige Fragen zum Kanzleimarketing

Was ist der Unterschied zwischen Kanzleimarketing und SEO für Steuerberater:innen?

Kanzleimarketing beschreibt das Zusammenspiel aus Website, lokaler Sichtbarkeit, Terminwegen für Erstgespräche und Bewertungen – also die Frage, ob der gesamte Weg vom ersten Kontakt bis zum Erstgespräch zusammenpasst. Suchmaschinenoptimierung ist ein Teil davon und betrachtet die Auffindbarkeit in der Suche im engeren Sinn.

Was darf eine Kanzlei in Österreich überhaupt öffentlich über sich sagen?

Information über die eigene Tätigkeit ist zulässig, solange sie wahr, sachlich und nachprüfbar ist; den Rahmen geben das WTBG 2017 und die Richtlinien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) vor. Praktisch heißt das: Leistungsschwerpunkte und Qualifikationen werden beschrieben, nicht angepriesen oder vergleichend beworben. Die Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei.

Betreut Taxeon auch Werbeanzeigen?

Nein. Die hier beschriebene Arbeit setzt vollständig auf den eigenen Kanälen der Kanzlei auf: Website, Unternehmensprofil, Verzeichnisangaben, Terminweg und Bewertungen. Bezahlte Anzeigen gehören nicht zum Umfang und werden von Taxeon weder eingerichtet noch betreut. Falls Sie bereits Anzeigen schalten, bleibt das davon unberührt.

Übernimmt Taxeon die laufende Betreuung?

Die Umsetzung der vereinbarten Bausteine ist ein abgeschlossenes Vorhaben mit Abnahme und Übergabe. Eine laufende Betreuung – etwa das regelmäßige Prüfen der Angaben – ist optional und wird davon getrennt vereinbart. Zugänge und Profile bleiben in jedem Fall bei der Kanzlei, es entsteht keine technisch erzwungene Bindung.

Wie hängt das mit unserer bestehenden Website zusammen?

Die Website ist das Fundament, auf das die anderen drei Bausteine verweisen. Ist sie inhaltlich und technisch tragfähig, wird sie einbezogen und an den nötigen Stellen ergänzt. Zeigt die Bestandsaufnahme, dass Struktur oder Technik nicht mehr tragen, wird ein eigenes Website-Vorhaben getrennt besprochen. Offene Fragen klären wir im Erstgespräch.

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Nächster Schritt

Sprechen wir über den Auftritt Ihrer Kanzlei.

Im Erstgespräch ordnen wir Ausgangslage, berufsrechtlichen Rahmen und eine sinnvolle Reihenfolge der vier Bausteine. Bringen Sie mit, was bereits vorhanden ist – etwa Zugänge zum Unternehmensprofil und den heutigen Weg zum Erstgespräch.