SEO & Sichtbarkeit
Google-Bewertungen für die Kanzlei: rechtssicher einholen und beantworten
Dürfen Steuerkanzleien Mandant:innen um eine Google-Bewertung bitten? Ja – aber ohne Gegenleistung, ohne Vorauswahl und beim Antworten unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht.
Dürfen Sie um eine Bewertung bitten?
Dürfen Sie Ihre Mandant:innen aktiv um eine Google-Bewertung bitten – und wenn ja, wie? Kurz beantwortet: Ja, das aktive Einholen von Bewertungen ist grundsätzlich zulässig, solange Sie keine Gegenleistung dafür anbieten, nicht gezielt nur zufriedene Mandant:innen auswählen und beim Antworten die berufliche Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTBG 2017 wahren. Der Unterschied zwischen einem belastbaren Bewertungsprofil und einem rechtlichen Problem liegt fast immer im „Wie" – nicht in der Frage, ob Sie Bewertungen überhaupt ansprechen dürfen.
Bewertungen sind für Steuerkanzleien zu einem festen Bestandteil der lokalen Sichtbarkeit geworden. Wer nach einer Steuerberatung in der Umgebung sucht, sieht Sterne und Rezensionen oft noch vor der eigentlichen Website. Umso wichtiger ist es, das Thema mit derselben Sorgfalt zu führen wie die übrige Außendarstellung: sachlich, transparent und im Rahmen des Berufs- und Wettbewerbsrechts.
Bewertungen einholen: ohne Anreiz und ohne Vorauswahl
Sie dürfen Mandant:innen darauf hinweisen, dass eine Rückmeldung auf Ihrem Google-Unternehmensprofil möglich ist. Zwei Grenzen sind entscheidend. Erstens: keine Gegenleistung. Wird eine Bewertung durch einen Vorteil ausgelöst – etwa einen Rabatt auf die nächste Rechnung oder ein Geschenk –, greift das Wettbewerbsrecht. Die Wirtschaftskammer erläutert, dass Anreize einen Kunden nicht dazu verleiten dürfen, eine positive Bewertung abzugeben, und dass durch Vorteile motivierte Bewertungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Gefälschte Bewertungen zählen nach dem UWG ausdrücklich zu den unlauteren Geschäftspraktiken.
Zweitens: keine gezielte Vorauswahl. Das sogenannte Review-Gating – bei dem nur mutmaßlich zufriedene Mandant:innen zur öffentlichen Bewertung gelenkt, kritische hingegen auf einen privaten Kanal umgeleitet werden – widerspricht dem Grundgedanken echter, repräsentativer Rückmeldungen. Eine Bewertung muss auf einer echten, eigenen Erfahrung mit der Kanzlei beruhen; gekaufte Rezensionen oder Beiträge ohne tatsächlichen Mandatskontakt sind unzulässig. Praktisch bedeutet das: Ein genereller Hinweis in der Abschluss-E-Mail eines Mandats oder ein Link in der Terminbestätigung für ein Erstgespräch ist zulässig – eine Auswahl nach vermuteter Zufriedenheit nicht.
Antworten unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht
Beim Beantworten von Bewertungen gilt eine klare Grenze: Die berufliche Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTBG 2017 besteht unabhängig davon, ob eine Mandantschaft öffentlich macht, dass sie Kundin oder Kunde der Kanzlei ist. In einer Antwort dürfen Sie weder bestätigen noch dementieren, dass ein bestimmtes Mandat bestand, und erst recht keine inhaltlichen Details zu einem Fall nennen – selbst wenn die bewertende Person selbst Details preisgibt. Eine sachliche, allgemein gehaltene Antwort, die Wertschätzung ausdrückt oder zu einem direkten Gespräch einlädt, ist der sichere Weg.
Vorgehen bei unwahren Rezensionen
Bei erkennbar unwahren oder offensichtlich nicht auf einer echten Mandatsbeziehung beruhenden Bewertungen kann eine Meldung über die Google-Funktionen erfolgen; in hartnäckigen Fällen kommt auch eine rechtliche Durchsetzung in Betracht. Wichtig ist dabei dieselbe Zurückhaltung wie in jeder öffentlichen Antwort: keine Preisgabe von Mandatsdetails, auch nicht zur Rechtfertigung. Wer Unterstützung beim Aufbau eines soliden, rechtssicheren Bewertungsprofils sucht, kann Kontakt aufnehmen.
Quellen und weiterführende Informationen
Weiterlesen
Verwandte Beiträge
Steuerberater-Bewertungsportale in Österreich richtig nutzen
Müssen Steuerberatungskanzleien in Verzeichnissen und Bewertungsportalen sichtbar sein? Wie Sie Ihr Profil pflegen, Bewertungen einordnen und auf unrichtige Einträge reagieren.
Marketing für Bilanzbuchhalter:innen: Website, lokale Suche und Bewertungen
Wie spezialisierte Kanzleien für Bilanzbuchhaltung in Österreich online sichtbar werden, ohne das Berufsrecht zu verletzen: Website, Google-Unternehmensprofil und rechtssicherer Umgang mit Bewertungen.
Google Ads für die Kanzlei: Wann sich bezahlte Suchanzeigen lohnen und was das Berufsrecht erlaubt
Dürfen Steuerberatungskanzleien in Österreich Google Ads schalten? Grundsätzlich ja, solange Inhalte sachlich bleiben. Ein Überblick zu Nutzen, Grenzen und Voraussetzungen.