SEO & Sichtbarkeit
Steuerberater-Bewertungsportale in Österreich richtig nutzen
Müssen Steuerberatungskanzleien in Verzeichnissen und Bewertungsportalen sichtbar sein? Wie Sie Ihr Profil pflegen, Bewertungen einordnen und auf unrichtige Einträge reagieren.
Verzeichnisse und Bewertungen sind Teil der digitalen Sichtbarkeit
Wer eine Steuerberatungskanzlei sucht, recherchiert in aller Regel online – über eine Suchmaschine, das Google-Unternehmensprofil oder allgemeine Wirtschaftsverzeichnisse wie die WKO Firmen A-Z, firmenabc.at oder herold.at. Ein Eintrag in solchen Verzeichnissen kann auch ohne eigenes Zutun der Kanzlei entstehen. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht, ob eine Kanzlei dort sichtbar ist, sondern ob die Angaben stimmen und das Bild vermitteln, das die Kanzlei selbst vermitteln möchte.
Was Sie aktiv tun können: das Profil pflegen
Bevor an größere Maßnahmen zu denken ist, lohnt der Blick auf das Naheliegende: Das Google-Unternehmensprofil und die Einträge in den gängigen Verzeichnissen sollten korrekt und vollständig sein. Eine veraltete Adresse, falsche Öffnungszeiten oder eine überholte Liste der Leistungsschwerpunkte schaden mehr als eine einzelne kritische Bewertung. Die meisten Verzeichnisse bieten eine Möglichkeit, den eigenen Eintrag zu beanspruchen und zu bearbeiten – ein kurzer, regelmäßiger Blick auf die wichtigsten Profile genügt in der Regel, um Inkonsistenzen zu vermeiden.
Bewertungen sachlich einordnen und beantworten
Kanzleien dürfen Mandant:innen um eine Google-Bewertung bitten – ohne Gegenleistung und ohne gezielte Vorauswahl ausschließlich zufriedener Mandant:innen. Beim Antworten auf Bewertungen gilt die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht uneingeschränkt: Auch bei unberechtigter oder unrichtiger Kritik dürfen in einer öffentlichen Antwort keine Rückschlüsse auf ein konkretes Mandatsverhältnis gezogen werden. Eine sachliche, allgemein gehaltene Antwort, die auf ein persönliches Gespräch verweist, ist in solchen Fällen die angemessene Reaktion.
Gegen eindeutig unrichtige oder rechtswidrige Bewertungen können Sie bei der jeweiligen Plattform eine Löschung beantragen; die Erfolgsaussichten hängen von den Nachweisen und den Richtlinien des jeweiligen Portals ab.
Datenschutz bei Bewertungen und Verzeichniseinträgen
Auch bei Bewertungen und Verzeichniseinträgen gilt der Datenschutz uneingeschränkt: Veröffentlichte Antworten dürfen keine personenbezogenen Mandant:innendaten enthalten, selbst wenn die bewertende Person diese selbst preisgegeben hat. Kanzleien sollten zudem regelmäßig prüfen, welche Daten über automatisch erstellte Verzeichniseinträge öffentlich sichtbar sind, und gegebenenfalls veraltete oder nicht mehr zutreffende Informationen korrigieren lassen.
Bei länger zurückliegenden oder nicht mehr zutreffenden Einträgen – etwa nach einem Standortwechsel oder einer Namensänderung der Kanzlei – lohnt sich ein einmaliger, gründlicher Check aller relevanten Profile, statt Korrekturen nur punktuell und anlassbezogen vorzunehmen.
Bewertungsportale als Teil der Gesamtstrategie
Ein einzelnes Portal entscheidet nicht über den Ruf einer Kanzlei. Bewertungen wirken zusammen mit der eigenen Website, dem Google-Unternehmensprofil und der Art, wie die Kanzlei online über sich selbst spricht. Eine gepflegte Website mit klaren Leistungsbeschreibungen und einem eindeutigen Kontaktweg ist dabei die Grundlage, auf die alle übrigen Profile letztlich zurückverweisen sollten.
Wie diese Bausteine – Website, lokale Sichtbarkeit, Terminwege und Bewertungen – als Ganzes zusammenwirken, ist für jede Kanzlei im Detail unterschiedlich zu gewichten. Richtig gepflegt sind Verzeichnisse und Bewertungsportale dann kein Risiko, das verwaltet werden muss, sondern ein weiterer Ort, an dem ein bereits stimmiges Bild der Kanzlei sichtbar wird.
Wenn Sie Ihren digitalen Auftritt inklusive Verzeichniseinträgen und Bewertungen einmal strukturiert durchgehen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Quellen und weiterführende Informationen
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