Recht & Datenschutz
Social Media für die Kanzlei sinnvoll einsetzen, ohne das Berufsrecht zu verletzen
Sollten Steuerberatungskanzleien in Österreich auf Social Media aktiv sein? Ein sinnvoller, aber kein notwendiger Kanal – was das WTBG 2017 erlaubt und wie Social Media und Website zusammenspielen.
Sinnvoll, aber kein Muss
Sollten Steuerberatungskanzleien in Österreich auf Social Media aktiv sein? Ein Auftritt in den sozialen Medien kann sinnvoll sein, ist aber kein Muss. Anders als bei der eigenen Website oder dem Google-Unternehmensprofil entscheidet hier weniger die Auffindbarkeit über den Nutzen, sondern die Frage, ob ein Kanal zur Kanzlei und ihrer Zielgruppe passt.
Berufsrechtlich gilt für Social-Media-Inhalte derselbe Maßstab wie für jede andere Form der Kanzleiwerbung: Angaben müssen sachlich und wahr bleiben, eine reklamehafte oder vergleichende Darstellung ist nach dem WTBG 2017 unzulässig (siehe Steuerberater-Homepage & Werberecht). Konkrete Mandatsinhalte oder Details zu einzelnen Mandant:innen dürfen – auch anonymisiert formuliert – nicht erkennbar nachvollziehbar gepostet werden; die Verschwiegenheitspflicht gilt online uneingeschränkt weiter.
Was Social Media für eine Kanzlei leisten kann, und was nicht
Daraus folgt eine nüchterne Einordnung: Soziale Medien sind ein Kanal für Kontinuität und Wiedererkennung, kein Kanal für die erste Auffindbarkeit. Diese Rolle übernehmen die eigene Website und das Google-Unternehmensprofil in der lokalen Suche. Ein Social-Media-Auftritt ergänzt dieses Fundament, er ersetzt es nicht.
Für Steuerberatungskanzleien eignen sich soziale Kanäle vor allem, um auf Fristen und Gesetzesänderungen hinzuweisen, kurze Erklärungen zu aktuellen steuerlichen Themen zu teilen oder Einblicke in Kanzlei und Team zu geben. Konkrete Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall gehört nicht in einen öffentlichen Post, sondern ins persönliche Gespräch.
Welcher Kanal zu welcher Kanzlei passt
LinkedIn eignet sich für Steuerberatungskanzleien in der Regel besser als rein konsumentenorientierte Plattformen, da hier der fachliche Austausch mit Unternehmer:innen, Partnerkanzleien und potenziellen neuen Mandant:innen im Vordergrund steht. Facebook kann für regional verwurzelte Kanzleien mit stärkerem Privatkundenanteil ergänzend sinnvoll sein, etwa für organisatorische Hinweise wie geänderte Öffnungszeiten.
Social Media und Website: geliehene Reichweite gegen eigenes Fundament
Der entscheidende Unterschied bleibt die Eigentumsfrage. Ein Profil in den sozialen Medien gehört der Plattform – Regeln, Reichweite und Sichtbarkeit ändern sich, ohne dass die Kanzlei darauf Einfluss hat. Die eigene Kanzlei-Website dagegen gehört der Kanzlei selbst: Hier werden Inhalte, Terminbuchung für Erstgespräche, Kontaktwege und die sachliche Darstellung der Leistungen selbst gesteuert.
Praktisch heißt das, dass Social-Media-Kanäle immer auf die eigene Website zurückverweisen sollten. Der Feed weckt Interesse, die Website beantwortet die konkreten Fragen und ermöglicht den nächsten Schritt – etwa die Buchung eines Beratungstermins.
Verantwortlichkeiten innerhalb der Kanzlei klären
Bevor ein Kanal gestartet wird, sollte intern geklärt sein, wer Inhalte erstellt, wer sie vor der Veröffentlichung fachlich und berufsrechtlich prüft und wer auf Kommentare reagiert. Gerade bei mehreren Mitarbeitenden mit Zugriff auf den Kanal ist eine kurze interne Richtlinie sinnvoll, die festlegt, welche Themen grundsätzlich geeignet sind und welche ausschließlich ins persönliche Mandatsgespräch gehören.
Wann sich der Aufwand lohnt
Ein gepflegter Social-Media-Kanal braucht Kontinuität: regelmäßige, fachlich korrekte Beiträge statt sporadischer Aktivität. Für kleinere Kanzleien kann es sinnvoller sein, zunächst die eigene Website und das Google-Unternehmensprofil solide aufzustellen, bevor zusätzliche Kanäle aufgebaut werden – einen pragmatischen Einstieg beschreibt der Beitrag Online-Marketing für Steuerberater:innen.
Wenn Sie überlegen, wie Social Media sinnvoll in Ihr Kanzleimarketing passt, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Quellen und weiterführende Informationen
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